Hallo Zusammen,
habe wieder einmal etwas spannendes Neues...
Kostenfestsetzungsantrag einer Partei, neben den "normalen" Gebühren Verdienstausfall in Höhe von 350
Die Partei ist selbstständig u. a. mit Promotion und Verkostung. Am Terminstag sollte er in einem Hit Markt arbeiten. Da der Termin auf 10 Uhr lag und die Entfernung zum Promotionort ca. 1 bis 1/2 Stunden Fahrt bzw. ca. 30-45min Fahrt beträgt (es ging um 2 Termine) hat sich die Partei eine Aushilfe für den gesamten Tag besorgt und dieser jeweils 130 sowie Fahrtkosten gezahlt.
Jetzt die Frage der Erstattungsfähigkeit...Verdienstausfall? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich kenne nur max. 17 /Stunde, auch bei selbständigen ohne weiteren Nachweis (Quittungen über die Zahlungen liegen vor)
Ich weiß noch nicht wie das Konstrukt ist, ich vermute er wird von der Firma angefordert und bezahlt, aber das müsste ich - soweit es relevant ist - noch erfragen.
habe wieder einmal etwas spannendes Neues...
Kostenfestsetzungsantrag einer Partei, neben den "normalen" Gebühren Verdienstausfall in Höhe von 350
Die Partei ist selbstständig u. a. mit Promotion und Verkostung. Am Terminstag sollte er in einem Hit Markt arbeiten. Da der Termin auf 10 Uhr lag und die Entfernung zum Promotionort ca. 1 bis 1/2 Stunden Fahrt bzw. ca. 30-45min Fahrt beträgt (es ging um 2 Termine) hat sich die Partei eine Aushilfe für den gesamten Tag besorgt und dieser jeweils 130 sowie Fahrtkosten gezahlt.
Jetzt die Frage der Erstattungsfähigkeit...Verdienstausfall? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich kenne nur max. 17 /Stunde, auch bei selbständigen ohne weiteren Nachweis (Quittungen über die Zahlungen liegen vor)
Ich weiß noch nicht wie das Konstrukt ist, ich vermute er wird von der Firma angefordert und bezahlt, aber das müsste ich - soweit es relevant ist - noch erfragen.
Verdienstausfall/Entschädigung Promoter
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