mardi 9 août 2016

Abänderung Unterhaltstitel = Abänderung Pfüb?

In einer Unterhaltssache wurde bereits im Jahr 2012 ein Pfüb erlassen. Nun wurde der der Vollstreckung zugrunde liegende Titel hinsichtlich der monatlich zu zahlenden Unterhaltsleistungen ab Juli 2015 durch Versäumnisbeschluss abgeändert. Die Gläubigerin beantragt nunmehr auch die Abänderung des alten Pfübs. Ist dies richtig oder müsste hier nicht einer Pfüb beantragt und erlassen werden und auf die Rechte aus dem alten Pfüb gegenüber der Drittschuldnerin und dem Schuldner verzichtet werden?


Abänderung Unterhaltstitel = Abänderung Pfüb?

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