Hallöchen, ich habe hier folgenden Sachverhalt mit Fragestellung:
Mit Beschluss von 27.05.2016 wurde Sachverwalter für Schuldner (nachfolgend S) als Inhaber der Firma sowieso erlassen. Nach mehrfachen Vollstreckungsversuchen seitens der Körperschaft des öffentl. Rechts (bzw. die dortige Vollstreckungsbehörde) bzgl. 2. Abschlag nebst Vollstreckungskosten und Säumniszuschläge teilte S im Juli mit, dass Eigenverwaltung angestrebt ist, Forderungen bis zum 27.05.2016 dem Vollstreckungsverbot unterliegen, alle nach diesem Datum entstehenden Forderungen von S beglichen werden und ließ den Beschluss der Vollstreckungsbehörde zukommen.
Am 01.08.2016 wurde nunmehr InsoVerfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Forderungen sind bis 22.08.2016 anzumelden.
Titel ist hier ein Gebührenbescheid für Wasser & Abwasser, bestandskräftig seit Februar 2016, Gesamtfordeung ist auf vier Abschlagszahlungen mit jeweiliger Fälligkeit verteilt; 1. Abschlag fällig am 19.02.2016 wurde von S beglichen; 2. Abschlag fällig am 17.05.2016 nicht gezahlt, weitere Fälligkeiten sind am 16.08.2016 und 15.11.2016
Welche Forderungen müssen angemeldet werden? Was ist zu beachten?
Danke!
Mit Beschluss von 27.05.2016 wurde Sachverwalter für Schuldner (nachfolgend S) als Inhaber der Firma sowieso erlassen. Nach mehrfachen Vollstreckungsversuchen seitens der Körperschaft des öffentl. Rechts (bzw. die dortige Vollstreckungsbehörde) bzgl. 2. Abschlag nebst Vollstreckungskosten und Säumniszuschläge teilte S im Juli mit, dass Eigenverwaltung angestrebt ist, Forderungen bis zum 27.05.2016 dem Vollstreckungsverbot unterliegen, alle nach diesem Datum entstehenden Forderungen von S beglichen werden und ließ den Beschluss der Vollstreckungsbehörde zukommen.
Am 01.08.2016 wurde nunmehr InsoVerfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Forderungen sind bis 22.08.2016 anzumelden.
Titel ist hier ein Gebührenbescheid für Wasser & Abwasser, bestandskräftig seit Februar 2016, Gesamtfordeung ist auf vier Abschlagszahlungen mit jeweiliger Fälligkeit verteilt; 1. Abschlag fällig am 19.02.2016 wurde von S beglichen; 2. Abschlag fällig am 17.05.2016 nicht gezahlt, weitere Fälligkeiten sind am 16.08.2016 und 15.11.2016
Welche Forderungen müssen angemeldet werden? Was ist zu beachten?
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Insolvenz in Eigenverwaltung
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