mardi 2 août 2016

Antrag § 126 ZPO und Antrag § 55 RVG

Hallo zusammen,

folgender Fall im Sozialgerichtsverfahren:
RA stellt am 25.02.2015 Antrag gemäß § 126 ZPO gegen Antragsgegner in Höhe von 514,68 €
Am 02.03.2015 stellt RA hilfsweise Antrag gemäß § 55 RVG ebenfalls in Höhe von 514,68 €

Antragsgegner legt Beschwerde im Verfahren ein; meine Kollegin setzt am 09.10.2015 514,86 € aus der Landeskasse fest und zieht diese im Wege von § 59 RVG beim Antragsgegner ein.
Beschwerde wird am 04.03.2016 zurückgenommen.

Jetzt schrieb der RA, dass sein Antrag vom 25.02.2016 gemäß § 126 ZPO nicht bearbeitet worden sei und er nun beantragt, dass der Antragsgegner vom 25.02.2016 bis 09.10.2015 Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz zahlen hat.

Mein erster Impuls:
Antrag wegen der Zinsen zurückweisen, da die Staatskasse den RA bezahlt hat und somit seine Forderung befriedigt ist. Antragsgegner hat seinen Beitrag gemäß § 59 RVG geleistet.

Der RA hat zwar ein Wahlrecht, aber er kann sich ja nicht von beiden Verfahren das Beste rauspicken; also von § 55 RVG die Zahlung trotz Beschwerde, aber dann noch die Zinsen gemäß § 126 ZPO fordern.

Was sagt die Schwarmintelligenz- ist mein Impuls richtig?


Antrag § 126 ZPO und Antrag § 55 RVG

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