Grunddienstbarkeit ist eingetragen: "Geh- und Fahrtrecht für jew. Eigentümer des Grundstücks FlNr. 20 b; eingetragen am 01.02.1925."
Die zugrundeliegende Bewilligung habe ich sogar gefunden. Darin wird vereinbart: Der jeweilige Eigentümer von Flst. 20 b ist berechtigt über FlNr. X auf den bereits bestehenden Fahrtwegen mit Fuhrwerken jeder Art und zu jeder Zeit zu fahren"
Dafür hätte man ja jetzt den § 44 Abs. 3 GBO, aber dann müsste ich das Gehrecht weglassen.
Würdet ihr das nach Anhörung des Berechtigten berichtigen (d.h. Bezugnahme ergänzen und Gehrecht weglassen)?
Die zugrundeliegende Bewilligung habe ich sogar gefunden. Darin wird vereinbart: Der jeweilige Eigentümer von Flst. 20 b ist berechtigt über FlNr. X auf den bereits bestehenden Fahrtwegen mit Fuhrwerken jeder Art und zu jeder Zeit zu fahren"
Dafür hätte man ja jetzt den § 44 Abs. 3 GBO, aber dann müsste ich das Gehrecht weglassen.
Würdet ihr das nach Anhörung des Berechtigten berichtigen (d.h. Bezugnahme ergänzen und Gehrecht weglassen)?
Bezugnahme auf Bewilligung fehlt bei Grunddienstbarkeit
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