mercredi 3 août 2016

Beschwerderecht für ersatzweise bestellten Bevollmächtigten?

Geschwister liegen ständig im Streit, Eine ist Bevollmächtigte für die Mutter, der Andere nur ersatzweise laut vorliegender Vollmacht.
Eine Kontrollbetreuung für die Vermögenssorge wurde eingerichtet. Die Vergütung wird aus dem Vermögen gezahlt. Nun hat der "Ersatzbevollmächtigte" Beschwerde eingelegt.

Ein Bevollmächtiger hat Beschwerderecht, § 303 Abs. 4 FamFG.
Aber auch der Ersatzbetreuer?


Beschwerderecht für ersatzweise bestellten Bevollmächtigten?

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