lundi 8 août 2016

Deutscher Erblassser, niederländisches Güterrecht

Die Erblasserin ist Deutsche, aber im Grundbuch mit ihrem Ehemann in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts eingetragen.
Sie hat neben ihrem niederländischen Ehemann eine niederländische Tochter hinterlassen (die aber alle schon seit Jahrzehnten hier leben). Neben dem Grundbuch bearbeite ich vertretungshalber auch
die Nachlasssachen. Die Tochter ist nach Terminsabsprache erschienen und hat die Erteilung eines Erbscheins beantragt, nachdem der von ihr aufgesuchte Notar
in vielen Monaten keinen Erbscheinsantrag und keine Erbauseinandersetzung hinbekommen haben soll.
Dass neben der Eintragung im Grundbuch (hier wurde die Eintragung bei niederländischen Erblassern schon erörtert) auch
die Frage der Erbquoten ein Problem sein kann, ist mir erst bei der Beantragung des Erbscheins aufgegangen.
Weiß jemand, wie die Quoten sind (1/4 Tochter - 3/4 Vater oder vielleicht 1/2 - 1/2 - entsprechend § 1931 Abs. 4 BGB)?


Deutscher Erblassser, niederländisches Güterrecht

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