Hallo meine Lieben, ich habe hier einen etwas komplizierteren Fall:
Eine Erbengemeinschaft ist Berechtigte eines Wohnungserbbaurechts. Jetzt kauft die Erbengemeinschaft auch einen Anteil am Grundstück, entsprechend ihrem Anteil am Wohnungserbbaurecht. Einer der Erbteile ist verpfändet. Muss ich beim Erwerb des Anteils am Grundstück dies berücksichtigen? Setzt dich die Pfändung dann an dem hinzu erworbenen Anteil am Grundstück hinsichtlich des gepfändeten Anteils fort? Surrogation? :confused:
und Frage 2:
Die Erbengemeinschaft bewilligt und beantragt die Löschung eines Vorkaufsrechts welches sie an dem Grundstück, welches sie jetzt anteilig erwirbt, hat, muss ich hier die Zustimmung vom Pfändungsgläubiger einholen? :gruebel:
Eine Erbengemeinschaft ist Berechtigte eines Wohnungserbbaurechts. Jetzt kauft die Erbengemeinschaft auch einen Anteil am Grundstück, entsprechend ihrem Anteil am Wohnungserbbaurecht. Einer der Erbteile ist verpfändet. Muss ich beim Erwerb des Anteils am Grundstück dies berücksichtigen? Setzt dich die Pfändung dann an dem hinzu erworbenen Anteil am Grundstück hinsichtlich des gepfändeten Anteils fort? Surrogation? :confused:
und Frage 2:
Die Erbengemeinschaft bewilligt und beantragt die Löschung eines Vorkaufsrechts welches sie an dem Grundstück, welches sie jetzt anteilig erwirbt, hat, muss ich hier die Zustimmung vom Pfändungsgläubiger einholen? :gruebel:
Erbteil verpfändet, Hinzuerwerb Grundstück Surrogation
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