vendredi 5 août 2016

Erneute ZU PfÜB bei falscher Ausfertigung

Ich habe eine neue SE in Vollstreckungssachen, diese hat den PfÜB falsch ausgefertigt, indem sie ein falsche Seite 3 (die eines vorherigen PfÜB´s, der als Kostennachweis beigefügt war) eingefügt hat. Daraufhin erfolgte die ZU nicht an den DS wie es beantragt und auch erlassen wurde.
Der Gläubiger beantragt nun die erneute Zustellung des richtig erlassenen, aber falsch ausgefertigten PfÜB´s. Nun meine Frage: Kann ich den PfÜB einfach nochmals ausfertigen und zustellen lassen oder ist hierbei etwas zu beachten?


Erneute ZU PfÜB bei falscher Ausfertigung

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