Moin Leute,
jemand ist verstorben und hat den Kindesvater zum Vorerben und die minderjährigen Kinder zu Nacherben ernannt.
In seinem Testament hat der Verstorbene durch ein Vermächtnis verfügt, dass eine Eigentumswohnung in das Vermögen des Kindesvaters, der ja gleichzeitig Vorerbe ist, übertragen werden soll.
Damit die Eigentumswohnung auf den Kindesvater übertragen werden kann, bedarf es zur Wirksamkeit dieser Übertragung der Zustimmung der minderjährigen Nacherben, da der Vorerbe vorliegend nur von den Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich des beweglichen Vermögens befreit ist.
Vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen, ob hier eine Ergänzungspflegschaft und familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
Hinsichtlich der Ergänzungspflegschaft bin ich mir sehr unsicher, da ich die Zustimmung der Nacherben nicht als Rechtsgeschäft im Sinne des § 1795 BGB ansehe.
Grüße
Vanessa
jemand ist verstorben und hat den Kindesvater zum Vorerben und die minderjährigen Kinder zu Nacherben ernannt.
In seinem Testament hat der Verstorbene durch ein Vermächtnis verfügt, dass eine Eigentumswohnung in das Vermögen des Kindesvaters, der ja gleichzeitig Vorerbe ist, übertragen werden soll.
Damit die Eigentumswohnung auf den Kindesvater übertragen werden kann, bedarf es zur Wirksamkeit dieser Übertragung der Zustimmung der minderjährigen Nacherben, da der Vorerbe vorliegend nur von den Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich des beweglichen Vermögens befreit ist.
Vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen, ob hier eine Ergänzungspflegschaft und familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
Hinsichtlich der Ergänzungspflegschaft bin ich mir sehr unsicher, da ich die Zustimmung der Nacherben nicht als Rechtsgeschäft im Sinne des § 1795 BGB ansehe.
Grüße
Vanessa
Ergänzungspflegschaft erforderlich bzw. familiengerichtliche Genehmigung?
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