Guten Morgen,
Grundbuchstand ist wie folgt:
Nun sollen Vereinigungen eingetragen werden wie folgt:
Bzgl. III/1 werden in der Urkunde die beiden Grundstücke in 7300 nachverpfändet.
Das hätte zur Folge, dass III/1 auf dem vereinigten Grundstück oben zu 2.) hinsichtlich der einzelnen Flurstücke unterschiedliche Rangverhältnisse hätte, da BV 1 in 7300 ja bereits mit II/1 aus 2011 belastet ist.
Ist die Vereinigung bzgl. oben zu 2.) möglich, § 5 Abs. 1 Ziffer 2 GBO?
Wir sind uns hier absolut unsicher.
Vielen Dank.
Grundbuchstand ist wie folgt:
| BV 6 in 5600 |
BV 7 in 5600 |
BV 1 in 7300 |
BV 2 in 7300 |
|
| III/1 in 5600 aus 2009 |
X |
X |
||
| II/1 in 7300 aus 2011 |
X |
Nun sollen Vereinigungen eingetragen werden wie folgt:
- BV 6 in 5600 mit BV 2 in 7300 sowie
- BV 7 in 5600 mit BV 1 in 7300
Bzgl. III/1 werden in der Urkunde die beiden Grundstücke in 7300 nachverpfändet.
Das hätte zur Folge, dass III/1 auf dem vereinigten Grundstück oben zu 2.) hinsichtlich der einzelnen Flurstücke unterschiedliche Rangverhältnisse hätte, da BV 1 in 7300 ja bereits mit II/1 aus 2011 belastet ist.
Ist die Vereinigung bzgl. oben zu 2.) möglich, § 5 Abs. 1 Ziffer 2 GBO?
Wir sind uns hier absolut unsicher.
Vielen Dank.
Vereinigung - Nachverpfändung - Rangproblem
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