jeudi 4 août 2016

Vereinigung - Nachverpfändung - Rangproblem

Guten Morgen,

Grundbuchstand ist wie folgt:

BV 6
in 5600
BV 7
in 5600
BV 1
in 7300
BV 2
in 7300
III/1
in 5600
aus 2009

X

X
II/1
in 7300
aus 2011

X

Nun sollen Vereinigungen eingetragen werden wie folgt:

  1. BV 6 in 5600 mit BV 2 in 7300 sowie
  2. BV 7 in 5600 mit BV 1 in 7300


Bzgl. III/1 werden in der Urkunde die beiden Grundstücke in 7300 nachverpfändet.

Das hätte zur Folge, dass III/1 auf dem vereinigten Grundstück oben zu 2.) hinsichtlich der einzelnen Flurstücke unterschiedliche Rangverhältnisse hätte, da BV 1 in 7300 ja bereits mit II/1 aus 2011 belastet ist.
Ist die Vereinigung – bzgl. oben zu 2.) – möglich, § 5 Abs. 1 Ziffer 2 GBO?

Wir sind uns hier absolut unsicher.

Vielen Dank.


Vereinigung - Nachverpfändung - Rangproblem

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