vendredi 12 août 2016

Vorstandswahl u. a. auch per Telefon

Dann mal meine erste Frage aus dem Notariat:

In der Satzung steht über den Wahlmodus nix.

Gewählt wurde in Anwesenheit, per Briefwahl und per Telefon(Joker).

Die Wahl dürfte damit ungültig sein.

Jetzt mal rein theoretisch:
Wäre eine solche Wahl per Telefon denn überhaupt möglich, falls es in die Satzung aufgenommen worden wäre?


Vorstandswahl u. a. auch per Telefon

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire