Liebe Foristinnen / Foristen,
ich habe mal eine Frage.
Wir haben hier bei uns in der Gegend eine Forensische Abteilung. Es kommt immer wieder vor, dass "plötzlich" (manchmal mit einer Frist von 2 Monaten) jemand per OLG Beschluss entlassen werden muss da die Unterbringung nicht mehr gerechtfertigt ist. Diese Auffassung haben das OLG und der Anwalt aber oft sehr exclusiv. Die Einrichtung sieht dies oftmals, meiner Meinung nach zurecht, völlig anders. Oftmals sind bis zu dem Beschluss nichteinmal Entlassungsvorbereitungen, geschweige denn Ausgänge etc., getroffen worden. Und das bei Leuten die teilweise 20 Jahre und länger einsitzen.
Im Entlassungsbeschluss steht dann oftmals sinngemäß, dass eine Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Behörden, Vermögensorge eingerichtet werden soll. Da ja dann ersteinmal ein Gutachten eingeholt werden muss, eine Anhöhrung erfolgen muss usw. würden dem Betreuer effektiv 4 Wochen verbleiben tätig zu werden (Einrichtungssuche, Kostenträger etc.) Die Forensik zieht sich dann, trotz Maßregelvollzugsgesetz dahingehend zurück, dass es ja bald einen Betreuer gäbe der sich dann zu kümmern habe.
Insbesondere wird es ja dann schwierig, wenn keine Eigengefährdung besteht und der zu Entlassende sich einfach in den nächsten Zug setzt und weg ist und dies sogar vorher ankündigt.
Wie wird in solchen Fällen in Ihren Bezirken verfahren? Es stellt sich ja die Frage wie sinnvoll eine Betreuerbestellung ist wenn eh abzusehen ist, dass eine vernüftige Arbeit gar nicht möglich ist um das angestrebte Ziel des OLG zu erreichen.
ich habe mal eine Frage.
Wir haben hier bei uns in der Gegend eine Forensische Abteilung. Es kommt immer wieder vor, dass "plötzlich" (manchmal mit einer Frist von 2 Monaten) jemand per OLG Beschluss entlassen werden muss da die Unterbringung nicht mehr gerechtfertigt ist. Diese Auffassung haben das OLG und der Anwalt aber oft sehr exclusiv. Die Einrichtung sieht dies oftmals, meiner Meinung nach zurecht, völlig anders. Oftmals sind bis zu dem Beschluss nichteinmal Entlassungsvorbereitungen, geschweige denn Ausgänge etc., getroffen worden. Und das bei Leuten die teilweise 20 Jahre und länger einsitzen.
Im Entlassungsbeschluss steht dann oftmals sinngemäß, dass eine Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Behörden, Vermögensorge eingerichtet werden soll. Da ja dann ersteinmal ein Gutachten eingeholt werden muss, eine Anhöhrung erfolgen muss usw. würden dem Betreuer effektiv 4 Wochen verbleiben tätig zu werden (Einrichtungssuche, Kostenträger etc.) Die Forensik zieht sich dann, trotz Maßregelvollzugsgesetz dahingehend zurück, dass es ja bald einen Betreuer gäbe der sich dann zu kümmern habe.
Insbesondere wird es ja dann schwierig, wenn keine Eigengefährdung besteht und der zu Entlassende sich einfach in den nächsten Zug setzt und weg ist und dies sogar vorher ankündigt.
Wie wird in solchen Fällen in Ihren Bezirken verfahren? Es stellt sich ja die Frage wie sinnvoll eine Betreuerbestellung ist wenn eh abzusehen ist, dass eine vernüftige Arbeit gar nicht möglich ist um das angestrebte Ziel des OLG zu erreichen.
Betreuerbestellung bei Ende Maßregelvollzug (Forensik)
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