Darf das Finanzamt zur Begründung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung diejenigen Tatsachen verwenden, welche es eindeutig bei der Einkommenssteuerveranlagung des Insolvenzschuldner (bzw. der Veranlagung der von ihm vertretenen Gesellschaft) erlangt hat. Mir kommt dies etwas komisch vor, da ansonsten die Finanzverwaltung auch immer besonderen Wert auf das Steuergeheimnis legt.
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch Finanzamt
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