In meiner Grundschuldbestellungsurkunde ist folgende Formulierung:
"... eine, mit Kapital fällige Grundschuld ..."
Kann ich die Grundschuld so eintragen oder ist eine Zwischenverfügung (§ 1193 BGB) erforderlich?
"... eine, mit Kapital fällige Grundschuld ..."
Kann ich die Grundschuld so eintragen oder ist eine Zwischenverfügung (§ 1193 BGB) erforderlich?
Fälligkeit der Grundschuld
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