jeudi 22 septembre 2016

Fälligkeit der Grundschuld

In meiner Grundschuldbestellungsurkunde ist folgende Formulierung:

"... eine, mit Kapital fällige Grundschuld ..."

Kann ich die Grundschuld so eintragen oder ist eine Zwischenverfügung (§ 1193 BGB) erforderlich?


Fälligkeit der Grundschuld

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