jeudi 22 septembre 2016

Streitwert Räumungsklage

Hallo,

ich habe gerade eine Räumungsklage vor mir liegen. Der Anwalt der Gegenseite hat den Streitwert wie folgt berechnet:

Kaltemiete + Nebenkosten = 326,22 € x 12 Monate = 3.914,64 €

Meines Erachtens ist das doch falsch oder? Die Nebenkosten werden nicht pauschal gezahlt, sondern es erfolgt eine Nebenkostenabrechnung. Nach § 41 GKG müsste daher doch die Nettokaltmiete als Grundlage genommen werden.

Oder?

Danke vorab

Liane


Streitwert Räumungsklage

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