Hallo,
ich habe gerade eine Räumungsklage vor mir liegen. Der Anwalt der Gegenseite hat den Streitwert wie folgt berechnet:
Kaltemiete + Nebenkosten = 326,22 x 12 Monate = 3.914,64
Meines Erachtens ist das doch falsch oder? Die Nebenkosten werden nicht pauschal gezahlt, sondern es erfolgt eine Nebenkostenabrechnung. Nach § 41 GKG müsste daher doch die Nettokaltmiete als Grundlage genommen werden.
Oder?
Danke vorab
Liane
ich habe gerade eine Räumungsklage vor mir liegen. Der Anwalt der Gegenseite hat den Streitwert wie folgt berechnet:
Kaltemiete + Nebenkosten = 326,22 x 12 Monate = 3.914,64
Meines Erachtens ist das doch falsch oder? Die Nebenkosten werden nicht pauschal gezahlt, sondern es erfolgt eine Nebenkostenabrechnung. Nach § 41 GKG müsste daher doch die Nettokaltmiete als Grundlage genommen werden.
Oder?
Danke vorab
Liane
Streitwert Räumungsklage
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