vendredi 16 septembre 2016

Muss Arbeitgeber Urkundenfäschung zur Anzeige bringen?

Hallo zusammen!!
Ich komme direkt mal zu meinem Anliegen. Ich arbeite als Angestellte bei einer Stadtverwaltung. Wie mir sicher alle, die je in kleineren oder auch größeren Verwaltung gearbeitet haben, zustimmen werden, geht nicht immer alles nach Recht und Gesetz.
Vor ca. 1 1/2 Jahren wurde hier eine Person im Baubereich eingestellt, sie wusste sich wohl gut zu verkaufen und sprach auch ausführlich über ihren vorzeigbaren Lebenslauf. Mehrere Jahre beim Bund, dort "Abschluss" in der Verwaltung, Ausbildung mit Abschluss über die IHK , mehre befristete Tätigkeiten in versch. öfftl. Verwaltungen. Nun ja, das allein war wohl ausreichend ihr einen befristeten Arbeitsvertrag vorzulegen.
Nachdem sie wohl immer wieder aufgefordert wurde Zeugnisse etc. nachzureichen, wurde wohl auch das angebliche Abschlusszeugnis der IHK eingereicht, wobei sich herausstellte, dass es sich um eine "gutgemachte" Fälschung handelt. Weil sie es aber wohl Verstand, sich bei den richtigen Personen immer ins rechte Licht zu rücken, wurde nur ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Hätte nicht schon an dieser Stelle eine fristlose Kündigung vom Bürgermeister ausgesprochen werden müssen? Auch auf eine Anzeige wird verzichtet.
Muss der Arbeitgeber diese Angelegenheit nicht zur Anzeige bringen? Vertuschung einer Straftat?
Die Person hat mit Sicherheit schon im Vorfeld eine Einstellung mit den falschen Zeugnissen und somit zu unrecht Entgelt erhalten und wird es ggf. auch künftig so fortsetzen.

Vielleicht könnt ihr ja Klarheit in mein absolutes Unverständnis für diese Vorgehensweise (Seitens des AG) bringen.
Dank im Voraus
Vanessa


Muss Arbeitgeber Urkundenfäschung zur Anzeige bringen?

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