jeudi 1 septembre 2016

Pfändung trotz Abtretung

Hallo Forengemeinde,

folgender Sachverhalt:

Es liegt ein Urteil (gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar) vor, wonach unser Mandant ca. 8.000,00 € an den Kläger zahlen muss. Die Berufung läuft. Die Klägerseite hat einen Pfändungsbeschluss erwirkt, der aber aufgehoben wurde, da das Vollstreckungsgericht örtlich unzuständig ist. Die Kosten trägt der Gläubiger (Kläger). KFA wurde gestellt. Mein Chef hat sich den Kostenerstattungsanspruch von dem Mandanten abtreten lassen (vor Erlass des KFBs). Nachdem uns der KFB zugestellt wurde, haben wir den gegnerischen RA über die Abtretung informiert und seinen Mandanten zur Zahlung aufgefordert. Der andere RA hat nun ein vorläufiges Zahlungsverbot (aus dem Urteil) an unseren Mandanten zustellen lassen, wonach der Anspruch aus dem Kostenerstattungsanspruch (KFB) gepfändet wird. Drittschuldner ist der Gläubiger. Unser Schreiben an den RA bzgl. der Abtretung ist vom Datum her drei Tage nach dem Antrag des Gläubigers auf Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes. Bis die Zustellung des VV erfolgt ist, sind gut 3 Wochen vergangen. Zwischenzeitlich haben wir die Gegenseite nochmals zur Zahlung aufgefordert, ohne dass bisher eine Reaktion erfolgt ist (Frist läuft noch). Die Abtretungsurkunde ist bisher in einfacher schriftlicher Form erfolgt. Für die Vollstreckung unsererseits müsste noch eine Urkunde gem. § 727 ZPO erstellt werden.

Ich gehe davon aus, dass ein Pfändungsbeschluss von der Gegenseite beantragt wird. Ist dann die Erinnerung das richtige Rechtsmittel mit der Begründung, dass der Anspruch aufgrund der Abtretung gar nicht mehr besteht?

Da das ganze wahrscheinlich kurz vor meinem Urlaub aktuell wird, frage ich schon mal vorab in aller Ruhe bevor dann die Hektik ausbricht.

Schon mal vielen Dank.

Enzian


Pfändung trotz Abtretung

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