Hallo, ich hatte heute einen Anruf einer Dame, der mich nicht mehr loslässt und ich frage mich, wie ich das Problem lösen kann bzw. muss. Der Erblasser stammt aus Ghana und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in meinem Bezirk. Daher ist ja zumindest deutsches Recht anzuwenden.Auf die Frage nach Kindern gab die EF an er habe mal von welchen gesprochen, so genau wisse sie das jedoch nicht. Sie habe eine Sozialbestattung beantragt wie sie sagte (wohl die Übernahme der Bestattungskosten) und müsse dafür den ES haben. Die Wohnung habe der Vermieter schon zu Lebzeiten gekündigt (sie lebten getrennt aber ein Scheidungsverfahren lief nicht) . Sie ist davon überzeugt Alleinerbin zu sein und auf die Erläuterung weshalb sie das nicht zwingend sei und welche Urkunden sie brauche, sagte sie nur,dass sie diese afrikanischen Urkunden nicht bekäme und es wäre ja auch eigentlich nichts zu erben. Sie will die Erbschaft wohl annehmen, es gehe ihr um die Erinnerungsstücke aus der Wohnung. Das Gespräch war schwierig, um es höflich zu formulieren... Da sie selbst -so wie auch ihr Mann- SGB Leistungen bezieht und ich doch den Eindruck hatte, dass sie sich über die Tragweite der Erbschaftsannahme nicht ganz klar ist, erklärte ich ihr, dass Sie sich evtl. rechtlich beraten sollte. Danach war ein sachliches Gespräch nicht mehr wirklich möglich.Warum auch immer :gruebel: Sie wird wohl morgen persönlich erscheinen. Ich frage mich, ob es nicht die praktikabelste Lösung wäre einen Teilerbscheinsantrag aufzunehmen und eine Teilnachlasspflegschaft anzuordnen damit alles geregelt werden kann. Ich bin für jede Anregung dankbar....
Praktische Lösung gesucht
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