mardi 6 septembre 2016

Ermittlung der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren/Absonderungsrechte

Liebe Insolvenzrechtspfleger,
mir ist bei "meinen" Insolvenzgerichten bzw. Rechtspflegern, von denen tummelt sich mW aber keiner mehr im Unterforum Insolvenz, aufgefallen, dass in einer Fallkonstellation die Gerichtskosten meines Erachtens zu gering bemessen werden. Ihr könnt mich ja gerne belehren:

Mit Entscheidung des BGH vom 23.10.2008, IX ZB 157/05, hat der BGH entscheiden, dass der Verwalter im Rahmen der Verwertung einer über Wert belasteten Immobile, auch wenn es im Gesetz explizit nicht erfasst ist, eine Sondervergütung nach § 1 II Nr. 1 InsVV geltend machen kann.

Allerdings muss sich der Verwalter entscheiden, ob er den Massebeitrag in die Berechnungsmasse einbringt oder aber die Sondervergütung geltend macht. Eine Doppelvergütung ist zu vermeiden.

Diese Handhabung bzw. die freie Wahl, wie der Verwalter dies angeht, hat der BGH mit der Entscheidung IX ZB 141/11 noch einmal bestätigt.

Im Ergebnis wird das die Verwalterschaft bzw. die Sachbearbeiter, die die Vergütungsanträge "vorbereiten" auch inhaliert haben, m.a.W. der Massebeitrag wird idR bei der Bestimmung der Berechnungsmasse nicht berücksichtigt, sondern nur bei der Bestimmung der Sondervergütung. Man wäre auch schön blöde, kommt ja meist mehr bei rum.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass in diesen Verfahren auch die Grundlage für die Bestimmung der Gerichtskosten auf gleicher und damit geringerer Höhe angesetzt wird, wie der (zulässigerweise) geringe Ansatz für die Verwaltervergütung. Da kommen schon mal 20 - 30 TEUR zusammen, was die Wahrscheinlichkeit eines Kostensprungs erhöht, insbesondere wenn die restliche Masse eher mager ist.

Da aber nach § 58 I S. 2 GKG die Überschüsse aus der Verwertung der Absonderungsrechte mit einbezogen werden, hätte man hier zu differenzieren, was natürlich erst einmal auffallen und dann selbst die Berechnungsbasis bestimmen muss.

Da ich mich mit GKG pp nicht auskenne, werde ich mich natürlich nicht dazu versteigen, hierüber einen Aufsatz zu schreiben, wäre sowieso nur ein Einwurf, aber vielleicht kann sich ja mal von Euch mal der Sache annehmen.


Ermittlung der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren/Absonderungsrechte

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