mercredi 7 septembre 2016

Rückzahlung UVG - Tod des KV

Hallo, ihr Lieben!

Ich habe einen Antrag vom Land/Jugendamt auf Umschreibung eines Unterhaltstitels wg. gewährter UVG-Leistungen. Der Schuldner (=KV) ist zwischenzeitlich verstorben und wurde beerbt von seinen 3 Kindern. Für eines dieser Kinder wurden damals die Leistungen gewährt.

Nach meinem Verständnis könnte ich doch trotzdem die Klausel zugunsten des Landes/JAs und gegen die Erbengemeinschaft erteilen. Die Gemeinschaft ist ja schließlich rechtlich von dem einzelnen Kind, welches die UVG-Leistungen bekommen hat, zu trennen - oder?

Schonmal danke für eure bestimmt wieder ganz tollen Antworten.

Grüße,
Zahira


Rückzahlung UVG - Tod des KV

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