Hallo zusammen,
ich glaube ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr...
KGE I. Instanz: Kl 90% und Bkl 10% - KFAs wurden gestellt - dann wurde KFV zurückgestellt bis zur Entscheidung in II. Instanz
II. Instanz wurde das Urteil I. Instanz abgeändert: Kl trägt 100% der Kosten beider Instanzen...nun steht ja im Zöller, dass bei Abänderung der Zinsbeginn einsetzt ab Eingang des ersten KFAs aber nur in Höhe des bestätigten Erstattungsanspruchs....
soooo nun stehe ich echt auf der Leitung...
der EA der Beklagten nach fiktiver Ausgleichung der Quoten des erstinstanzlichen Urteils wären 300,00.
Entstehen die Zinsen hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz jetzt nur in Höhe von 300,00 seit dem ersten KFA, welcher vor der Berufungseinlegung gestellt wurde, oder nun in voller Höhe der erstinstanzlichen Kosten... SORRY...ich denk mir da nun gerade nen Knoten ins Hirn...:oops: - nur für die 300 oder???
ich glaube ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr...
KGE I. Instanz: Kl 90% und Bkl 10% - KFAs wurden gestellt - dann wurde KFV zurückgestellt bis zur Entscheidung in II. Instanz
II. Instanz wurde das Urteil I. Instanz abgeändert: Kl trägt 100% der Kosten beider Instanzen...nun steht ja im Zöller, dass bei Abänderung der Zinsbeginn einsetzt ab Eingang des ersten KFAs aber nur in Höhe des bestätigten Erstattungsanspruchs....
soooo nun stehe ich echt auf der Leitung...
der EA der Beklagten nach fiktiver Ausgleichung der Quoten des erstinstanzlichen Urteils wären 300,00.
Entstehen die Zinsen hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz jetzt nur in Höhe von 300,00 seit dem ersten KFA, welcher vor der Berufungseinlegung gestellt wurde, oder nun in voller Höhe der erstinstanzlichen Kosten... SORRY...ich denk mir da nun gerade nen Knoten ins Hirn...:oops: - nur für die 300 oder???
Zinsbeginn bei bestätigtem Erstattungsanspruch
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