jeudi 8 septembre 2016

Unterhaltspfändung Jugendamt

Hallo,

mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs vom Jugendamt vor. Als Titel wurde ein Vollstreckungsbescheid eingereicht, in dem Unterhaltsrückstände tituliert wurden. Beantragt ist eine Pfändung nach § 850 d ZPO.
Im Titel steht nicht für welches Kind der Unterhaltsrückstand gepfändet wird.
Genügt der Titel für eine 850 d Pfändung?
Wenn ich den Beschluss des BGH vom 06.04.2016(VII ZB 67/13) richtig interpretiere, dann aus diesem Titel keine Unterhaltspfändung erfolgen. Was müsste das Jugendamt vorlegen?


Unterhaltspfändung Jugendamt

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