Kurz vor dem Urlaub habe ich folgendes Problem:
Die Betreute ist zusammen mit ihrer Tochter Schuldnerineines durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens. Die Zinsbindung für das Darlehenist abgelaufen. Der ursprüngliche Darlehensvertrag enthält folgende Bestimmung:
„Der Kreditgeber wird frühestens sechs Wochen, spätestenszwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist dem Kreditnehmer neue, bei ihm dann übliche Konditionen anbieten.“
Dieses Angebot liegt nun vor. Dazu schreibt die Bank:
„Wenn bis zum 30.09.2016 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt,werden wir für Sie die Konditionen entsprechend der 10-jährigen Zinsbindung festschreiben.“
Tochter der Betroffenen (=Mitschuldnerin) und Betreuerinmöchten das Angebot annehmen.
Laut Vertrag soll das Darlehen 2026 abbezahlt sein.
Meine Frage: Ist eine Genehmigung erforderlich?
Ich tendiere dazu, dass keine Genehmigung erforderlich ist,da die Vorgehensweise schon im ursprünglichen Darlehensvertrag so festgelegt wurde.
Die Betreute ist zusammen mit ihrer Tochter Schuldnerineines durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens. Die Zinsbindung für das Darlehenist abgelaufen. Der ursprüngliche Darlehensvertrag enthält folgende Bestimmung:
„Der Kreditgeber wird frühestens sechs Wochen, spätestenszwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist dem Kreditnehmer neue, bei ihm dann übliche Konditionen anbieten.“
Dieses Angebot liegt nun vor. Dazu schreibt die Bank:
„Wenn bis zum 30.09.2016 keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt,werden wir für Sie die Konditionen entsprechend der 10-jährigen Zinsbindung festschreiben.“
Tochter der Betroffenen (=Mitschuldnerin) und Betreuerinmöchten das Angebot annehmen.
Laut Vertrag soll das Darlehen 2026 abbezahlt sein.
Meine Frage: Ist eine Genehmigung erforderlich?
Ich tendiere dazu, dass keine Genehmigung erforderlich ist,da die Vorgehensweise schon im ursprünglichen Darlehensvertrag so festgelegt wurde.
Vereinbarung über Zinsbindung, Genehmigung?
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