Hallo,
ich habe hier ein Kostenfestsetzungsverfahren, das nach § 240 ZPO ruht. Der Gläubiger hat seine Forderung heraus nicht zur Tabelle angemeldet.
Nun teilt mir das Inso-Gericht mit, dass das Verfahren "nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben" wurde und die Erfüllung des Insolvenzplans weiter überwacht wird gem. § 260 II InsO und das Amt des Insolvenzverwalters weiter fortbesteht gem. § 261 I 2 InsO.
Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich weitermachen soll. Ruht mein Kostenfestsetzungsverfahren noch und wenn ja, wie lange denn noch? Und was mache ich danach? Den Kläger anschreiben und fragen, ob er seinen KFA noch aufrecht erhält? :gruebel: ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. :eek:
Danke euch schon mal im Voraus :D
ich habe hier ein Kostenfestsetzungsverfahren, das nach § 240 ZPO ruht. Der Gläubiger hat seine Forderung heraus nicht zur Tabelle angemeldet.
Nun teilt mir das Inso-Gericht mit, dass das Verfahren "nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben" wurde und die Erfüllung des Insolvenzplans weiter überwacht wird gem. § 260 II InsO und das Amt des Insolvenzverwalters weiter fortbesteht gem. § 261 I 2 InsO.
Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich weitermachen soll. Ruht mein Kostenfestsetzungsverfahren noch und wenn ja, wie lange denn noch? Und was mache ich danach? Den Kläger anschreiben und fragen, ob er seinen KFA noch aufrecht erhält? :gruebel: ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. :eek:
Danke euch schon mal im Voraus :D
Wie lange ruht das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 240 ZPO?
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