mardi 20 septembre 2016

Kosten des Verfahrens bei Einbenennung

Hallo,
Wir haben folgende Situation: meine Frau (alleinige Sorgerecht über Tochter) hat ein Antrag gestellt (§1618 - Einbenennung). Nach einem Gespräch mit Jugendamt ist Entschieden worden lieber Adoptionsantrag zu stellen. Laut Gerichtsmitarbeiterin ist es nicht möglich das Verfahren in die Adoption umzuwandeln. Meine Frau hat einen Beschluss bekommen: die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen; Verfahrenswert: 3 000,00 Euro (§ 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG)
Meine Frau arbeitet nicht.

Ich habe in http://ift.tt/2cQdeds gefunden:
Da § 95 I 2 KostO in den § 92 I 1 KostO verweist, sind Gerichtskosten (volle Gebühr nach einen Regelwert von 3.000,00 €) aber nur zu erheben, wenn das Kindesvermögen den Wert von 25.000,00 € übersteigt (wie ich bereits in einem anderen Thread bereits gelernt habe).

Da ich im vorliegenden Fall keine Anzeichen dafür haben, dass das Kindesvermögen über 25.000,00 € liegt, werde ich daher keine Kosten erhaben.

Ist es in deisem Fall anwendbar bzw wie kann man die Kosten reduzieren?

Danke für eine Antwort im Voraus.


Kosten des Verfahrens bei Einbenennung

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