mardi 20 septembre 2016

Zug um Zug, Herausgabe und Sicherungsübereignung

Ich habe folgenden Fall: Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines PfÜB vor. Grundlage ist ein Zug um Zug Titel: "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes nebst Equidenpass 500,00 € zu zahlen."
Das Pferd steht in einem Stall und der Stallinhaber ist nicht zur Herausgabe bereit. Die Schuldnerin hat das Pferd dort untergestellt. Vom Gläubiger hat sie ein Darlehen erhalten und das Pferd sicherungsübereignet.
Der Antrag im PfÜB lautet wie folgt:
"... a) das angebliche Anwartschaftsrecht der Schuldnerin auf (Rück-)Erwerb des Eigentums am Pferd nebst Equidenpass aus dem Darlehns- und Sicherungsübereignungsvertrag vom 01.11.2014 zwischen Gläubiger und Schuldnerin;
b) sämtliche der Schuldnerin zustehenden Rückvergütungsansprüche für den Fall des noch erfolgenden Rücktritts der Schuldnerin als Darlehnsnehmerin vom Sicherungsübereignungsvertrag oder in Folge sonstiger Vertragsauflösung und
c) den Anspruch auf Herausgabe der Schuldnerin an der beweglichen Sache gem. §§ 846, 847 ZPO ggü. dem Drittschuldner zu pfänden und im Bezug auf die gepfändeten Ansprüche auf Herausgabe gem. §§ 846, 847 ZPO an den Gläubiger zu überweisen."

Der GV hat nicht das Pferd anbieten können, da der Stallinhaber es ja nicht rausrückt. Die Voraussetzungen nach § 765 ZPO sind also nicht erfüllt.
Ich denke, dass Punkt a) und b) nicht den Stallinhaber als DS betreffen. Da ist m.E. der Gläubiger selbst der DS.
Ein Problem habe ich mit c). Die Voraussetzungen für die Zug um Zug Leistung kann der Gläubiger nicht schaffen. Ich meine auch dass die Schuldnerin keinen Herausgabeanspruch ggü. dem DS hat, da sie das Pferd ja sicherungsübereignet hat. Dieser Anspruch steht dem Gl. zu.

Kann der Gl. mit diesem Titel den Herausgabeanspruch pfänden? Was mache ich mit den Voraussetzungen nach 765 ZPO, die der Gl. nicht erfüllen kann?


Zug um Zug, Herausgabe und Sicherungsübereignung

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