mardi 20 septembre 2016

Grundschuld aufgrund Vergleich mit oder ohne Brief

Es wird die Löschung einer Grundschuld bewilligt und beantragt. Diese wurde im Grundbuch für eine natürliche Person aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs eingetragen.

Nach dem Eintragungstext (Grundschuld für XXX) wäre diese Grundschuld mit Brief, was mir eher unwahrscheinlich erscheint.

Ist bei einer Grundschuld aufgrund Vergleichs automatisch von deren Brieflosigkeit auszugehen?


Grundschuld aufgrund Vergleich mit oder ohne Brief

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