Hallo.
Ich komme bei folgendem Problem nicht weiter ::confused:
Es liegt ein Urteil zugunsten einer GbR vertreten durch die Gesellschafter X und Y vor, die GbR ist also Gläubigerin. Jetzt ist ein weiterer Gesellschafter der GbR beigetreten und die GbR möchte aufgrund des Urteils eine Zwangssicherungshypothek am Grundstück des Schuldners eintragen lassen. Es handelt sich mittlerweile also um die GbR vertr. durch die Gesellschafter X, Y und Z. Dass in einem solchen Fall eine Rechtsnachfolgeklausel notwendig ist, hab ich schon mal rausgefunden.
Allerdings stellt sich die Frage, wie der Nachweis geführt werden kann. Ich hatte zunächst die Vorlage des Gesellschaftsvertrages gefordert, diesen möchte die GbR allerdings vorlegen, da die finanziellen Regelungen innerhalb des Vertrages nicht nach außen hin bekannt werden sollen. Eine auszugsweise Vorlage des Vertrages ist ebenfalls nicht möglich. Die GbR möchte jetzt eine Erklärung vorlegen, aus der sich ergibt, wer Gesellschafter der GbR ist. Die Erklärung wird von allen Gesellschaftern unterschrieben und ein Notar nimmt die Unterschriftsbeglaubigung vor. Würde euch das als öffentliche Urkunde ausreichen, um die Erweiterung des Gesellschafterbestandes zu belegen? Ich bin irgendwie unsicher...
Ich komme bei folgendem Problem nicht weiter ::confused:
Es liegt ein Urteil zugunsten einer GbR vertreten durch die Gesellschafter X und Y vor, die GbR ist also Gläubigerin. Jetzt ist ein weiterer Gesellschafter der GbR beigetreten und die GbR möchte aufgrund des Urteils eine Zwangssicherungshypothek am Grundstück des Schuldners eintragen lassen. Es handelt sich mittlerweile also um die GbR vertr. durch die Gesellschafter X, Y und Z. Dass in einem solchen Fall eine Rechtsnachfolgeklausel notwendig ist, hab ich schon mal rausgefunden.
Allerdings stellt sich die Frage, wie der Nachweis geführt werden kann. Ich hatte zunächst die Vorlage des Gesellschaftsvertrages gefordert, diesen möchte die GbR allerdings vorlegen, da die finanziellen Regelungen innerhalb des Vertrages nicht nach außen hin bekannt werden sollen. Eine auszugsweise Vorlage des Vertrages ist ebenfalls nicht möglich. Die GbR möchte jetzt eine Erklärung vorlegen, aus der sich ergibt, wer Gesellschafter der GbR ist. Die Erklärung wird von allen Gesellschaftern unterschrieben und ein Notar nimmt die Unterschriftsbeglaubigung vor. Würde euch das als öffentliche Urkunde ausreichen, um die Erweiterung des Gesellschafterbestandes zu belegen? Ich bin irgendwie unsicher...
Beitritt Gesellschafter GbR - Rechtsnachfolgeklausel
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