Hallo zusammen.
Ich bin gerade etwas verunsichert. Und zwar habe ich einen Erbschein erteilt und die Antragstellern reicht jetzt den Wertermittlungsbogen ein. Es gab eine Sterbegeldversicherung i.H.v. 5.000,00 . Bestattungskosten sind i.H.v. 4.000,00 angefallen. Dass man diese Verbindlichkeiten nicht vom Nachlasswert abziehen kann ist klar. Aber rechne ich die 5.000,00 , die ja zweckgebunden sind, dem Nachlasswert hinzu? Oder vielleicht nur die Differenz von 1.000,00 ? Danke schon mal für eure Hilfe.
Ich bin gerade etwas verunsichert. Und zwar habe ich einen Erbschein erteilt und die Antragstellern reicht jetzt den Wertermittlungsbogen ein. Es gab eine Sterbegeldversicherung i.H.v. 5.000,00 . Bestattungskosten sind i.H.v. 4.000,00 angefallen. Dass man diese Verbindlichkeiten nicht vom Nachlasswert abziehen kann ist klar. Aber rechne ich die 5.000,00 , die ja zweckgebunden sind, dem Nachlasswert hinzu? Oder vielleicht nur die Differenz von 1.000,00 ? Danke schon mal für eure Hilfe.
Bestattungskosten - Sterbegeldversicherung
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