mercredi 5 octobre 2016

Grundbucheinsicht /-auszug für den Ersteher in der Zwangsversteigerung

Hier kam die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt ein Meistbietender / Ersteher einen Grundbuchauszug erhalten kann, den er etwa bei einer Bank über die er die Erlöszahlung finanzieren lassen möchte, vorlegen muss.
Das Eigentum erwirbt er ja bereits mit der Zuschlagserteilung, im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird er jedoch erst nach der Erlösverteilung und nach Vorlage der UB.
Wie verfahren die einzelnen Gerichte hier?


Grundbucheinsicht /-auszug für den Ersteher in der Zwangsversteigerung

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