samedi 22 octobre 2016

Nachweis für Vergütungsfestsetzung bei schriftlicher BerH

Hallo,

die Frage ist schon sehr basal, bin aber neu im Thema und habe gerade niemanden zum Ansprechen.

Die Bewilligung von schriftlich beantragter BerH erfolgt ja durch Beschluss. Somit wird auch kein Berechtigungsschein erteilt, sondern eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses versandt. Muss genau diese dann vom Vergütung beantragendem Anwalt eingereicht werden? Da der Vergütungsantrag ja zum entsprechenden Aktenzeichen eingereicht wird, sollte eine mehrmalige Abrechnung des Anwalts doch so oder so ausgeschlossen sein.



Danke schon mal...


Nachweis für Vergütungsfestsetzung bei schriftlicher BerH

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