Hallo liebes Forum;
Ich befinde mich gerade in mitten einer VKH Prüfung.
In 2014 wurde der Prozess in einer Familienrechtsangelegenheit beendet und meine Kosten des gesamten Prozesses wurden auf rund 1800 festgesetzt.
Innerhalb von vier Jahren soll regelmäßig meine Bedürftigkeit überprüft werden. Aktuell bin ich nicht mehr bedürftig und soll nun statt der 1800 3100 zahlen.
Dies begründet sich in den Anwaltskosten, die zuvor bei 1300 lagen, die meine Anwältin auch bereits erhalten hat, die sich nun auf 2500 erhöhen, da ich nicht mehr bedürftig bin.
Mir erscheint die Angelegenheit merkwürdig, da in jedem Schreiben zur VKH Prüfung stand, dass ich im Falle, sollte ich nicht mitwirken, riskiere, dass die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird und ich diese 1800 zu zahlen hätte.
Ich befinde mich gerade in mitten einer VKH Prüfung.
In 2014 wurde der Prozess in einer Familienrechtsangelegenheit beendet und meine Kosten des gesamten Prozesses wurden auf rund 1800 festgesetzt.
Innerhalb von vier Jahren soll regelmäßig meine Bedürftigkeit überprüft werden. Aktuell bin ich nicht mehr bedürftig und soll nun statt der 1800 3100 zahlen.
Dies begründet sich in den Anwaltskosten, die zuvor bei 1300 lagen, die meine Anwältin auch bereits erhalten hat, die sich nun auf 2500 erhöhen, da ich nicht mehr bedürftig bin.
Mir erscheint die Angelegenheit merkwürdig, da in jedem Schreiben zur VKH Prüfung stand, dass ich im Falle, sollte ich nicht mitwirken, riskiere, dass die Verfahrenskostenhilfe aufgehoben wird und ich diese 1800 zu zahlen hätte.
Rückzahlung der PKH von ca. 1800 auf 3100 Euro erhöht
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