Ich habe einen KFB, dessen zugrunde liegender Titel (Urteil) ist gegen SL vollstreckbar. Auf meine Aufforderung die Rechtskraft des zugrunde liegenden Titels nachzuweisen, habe ich eine gem. § 169 Abs. 3 ZPO beglaubigte Abschrift des Urteils mit dem gesiegelten Rechtskraftvermerk (Original handschriftlich vom UdG unterschrieben) bekommen. Ich bin mir nicht sicher, ob das für mich ausreicht oder ob ich vom Urteil eine Ausfertigung brauch. Die Klage wurde im Urteil abgewiesen und die Kosten dem Kläger auferlegt.
Vollstreckung aus KFB, dessen Urteil gegen SL vollstreckbar ist
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