Hallo,
in einem Zwangsverwaltungsverfahren möchte die Stadt eine Kopie der aktuellen Rechnungslegung sowie eine Kopie des Anordnungsbeschlusses.
Begründet wurde dies nicht.
Aus Schreiben des Zwangsverwalters weis ich, dass die Stadt will, dass er aus den Vorschüssen die Grundsteuern zahlt, den entsprechenden Schriftverkehr hat er zur Akte gereicht.
Beteiligte aufgrund einer Grundbucheintragung oder Anmeldung ist die Stadt nicht.
Hat sie einen Anspruch darauf oder stehen diese Auskünfte nur Beteiligten zu?
LG Baffy
in einem Zwangsverwaltungsverfahren möchte die Stadt eine Kopie der aktuellen Rechnungslegung sowie eine Kopie des Anordnungsbeschlusses.
Begründet wurde dies nicht.
Aus Schreiben des Zwangsverwalters weis ich, dass die Stadt will, dass er aus den Vorschüssen die Grundsteuern zahlt, den entsprechenden Schriftverkehr hat er zur Akte gereicht.
Beteiligte aufgrund einer Grundbucheintragung oder Anmeldung ist die Stadt nicht.
Hat sie einen Anspruch darauf oder stehen diese Auskünfte nur Beteiligten zu?
LG Baffy
Auskunftspflicht in der Zwangsverwaltung an Stadt
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