mercredi 9 novembre 2016

Erinnerung gegen PfÜB

Moin zusammen,

mir wurde vorhin noch eine Erinnerung, beinhaltend einen Abänderungsantrag hinsichtlich eines PfÜBs, offenbar eilig, vorgelegt. Folgender Sachverhalt:

Damals (Juni '16) wurde ein PfÜB nach § 850d gegen Schuldner erlassen (Arbeitseinkommen), Berücksichtigung eines unterhaltsberechtigten Kindes neben dem Gläubiger, entsprechend beließ man dem Schuldner rund 850,-€ + 1/2 des Mehrbetrages.

Nun kam die Erinnerung mit der Begründung, dass dem Schuldner mehr zu belassen sei. Er habe noch ein weiteres bei ihm lebendes Kind zu unterhalten (bzw. ist hierzu verpflichtet). Außerdem sei er noch seiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet (habe ich für mich schon verworfen, da nachrangig). Seine Wohnkosten seien auch höher als die vom Gericht pauschal nach SGB-Sätzen festgesetzten, selbiges gilt für die Fahrtkosten.

Da er nun am 15. wieder sein Gehalt bekommt und das derzeit nicht ausreicht, legt er per Anwalt diese Erinnerung ein/stellt diesen Abänderungsantrag. Das alles geschah bislang via Fax ohne jegliche, im Schreiben angekündigte, Belege.

Wie gehe ich nun vor? Für eine einstweilige Einstellung sehe ich eigentlich keinen Raum, genauso wenig dafür, ohne die gebotene Anhörung des Gläubigers voreilig zu verfahren. Nicht zuletzt weil noch keine Belege vorgelegt wurden.

Ich würde nun erst den Antrag an den Gl. z. K. und ggfs. Stellungnahme binnen zehn Tagen schicken, auf die Belege warten und, sollte sich nichts gegenteiliges ergeben, dann ggfs. der Erinnerung abhelfen und den PfÜB abändern. Zwar ist die Sache für den Schuldner im Hinblick auf die baldige Lohnzahlung wohl eilig, allerdings fällt ihm das m. E. auch sehr spät auf ...

Alternative wäre natürlich die Nichtabhilfe, damit der Richter schnell :D entscheidet.

Für Anregungen wäre ich dankbar! Dann kann ich das morgen früh noch gleich machen und der SE geben.

Beste Grüße


Erinnerung gegen PfÜB

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