Hallo,
hatte jemand schon mal den Fall, dass der Pflichtverteidiger eine doppelte Grundgebühr gem. Nr. 4100 VV RVG in Ansatz bringt? Zur Begründung führt er aus, dass die Einarbeitung in die Akte sehr umfangreich war, da diese zwei Leitzordner umfasste. Wie habt ihr entschieden?
hatte jemand schon mal den Fall, dass der Pflichtverteidiger eine doppelte Grundgebühr gem. Nr. 4100 VV RVG in Ansatz bringt? Zur Begründung führt er aus, dass die Einarbeitung in die Akte sehr umfangreich war, da diese zwei Leitzordner umfasste. Wie habt ihr entschieden?
Doppelte Grundgebühr für Pflichtverteidiger?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire