Hallo,
es gibt in einer Verfahrensakte bei uns am Gericht folgendes Problem.
Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase freiwillige Zahlungen auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.100,00 auf das Anderkonto des Treuhänders geleistet.
Im letzten Jahr sind dann noch pfändbare Beträge in Höhe von 900,00 auf das Konto eingegangen.
Die Verfahrenskoste betragen insgesamt 1.600,00 .
Wir diskutieren jetzt, ob der Differenzbetrag von 400,00 an die Gläubiger ausgezahlt werden kann oder an den Schuldner zurückzuzahlen ist. Es kommt darauf an, welcher Teil zuerst auf die Gerichtskosten verrechnet wird.
es gibt in einer Verfahrensakte bei uns am Gericht folgendes Problem.
Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase freiwillige Zahlungen auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.100,00 auf das Anderkonto des Treuhänders geleistet.
Im letzten Jahr sind dann noch pfändbare Beträge in Höhe von 900,00 auf das Konto eingegangen.
Die Verfahrenskoste betragen insgesamt 1.600,00 .
Wir diskutieren jetzt, ob der Differenzbetrag von 400,00 an die Gläubiger ausgezahlt werden kann oder an den Schuldner zurückzuzahlen ist. Es kommt darauf an, welcher Teil zuerst auf die Gerichtskosten verrechnet wird.
freiwillige Zahlungen und pfändbare Beträge auf die Kosten anrechnen
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