Hallo Zusammen,
ich schlage mich heute Morgen mit folgendem, aufgrund eines anstehenden Versteigerungstermins, eiligen Fall herum:
Eine zu 1/2 Anteil im Grundbuch eingetragene Erbengemeinschaft bestellt auf diesem Anteil eine Eigentümergrundschuld für sich "in Erbengemeinschaft". Ich bin etwas irritiert, da es ja keine gewillkürte Erbengemeinschaft im Sinne eines Beteiligungsverhältnisses gem. § 47 GBO geben kann, andererseits sind sie natürlich in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Ich würde mich über Denkanstöße diesbezüglich sehr freuen und bedanke mich schon einmal!
ich schlage mich heute Morgen mit folgendem, aufgrund eines anstehenden Versteigerungstermins, eiligen Fall herum:
Eine zu 1/2 Anteil im Grundbuch eingetragene Erbengemeinschaft bestellt auf diesem Anteil eine Eigentümergrundschuld für sich "in Erbengemeinschaft". Ich bin etwas irritiert, da es ja keine gewillkürte Erbengemeinschaft im Sinne eines Beteiligungsverhältnisses gem. § 47 GBO geben kann, andererseits sind sie natürlich in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Ich würde mich über Denkanstöße diesbezüglich sehr freuen und bedanke mich schon einmal!
Eigentümergrundschuld in Erbengemeinschaft
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