Ich habe hier einen Antrag auf Räumungsschutz, eingeg. am 03.11.16. Geräumt werden soll am 15.11.16, weshalb der Antrag verfristet war und zurückgewiesen wurde am 04.11.2016. Nun erhalte ich heute (9.11.16) eine Beschwerde gegen die Zurückweisung, da der Schuldner erst am 3.11.16 erfahren habe, dass die sicher geglaubte neue Wohnung doch nicht an ihn ging sondern einen anderen Mieter. Er hatte es wohl mit dem zuk. Vermieter abgesprochen und deshalb keine Notwenigkeit für einen Räumungsschutz gesehen. Erst am 3.11.16 hat er erfahren das ein anderer Mieter für "seine" Wohnung bereits unterschrieben hat.
Menschlich verstehe ich zumindest ein wenig, aber rechtlich würde ich die Beschwerde zurückweisen. Was meint ihr?
Menschlich verstehe ich zumindest ein wenig, aber rechtlich würde ich die Beschwerde zurückweisen. Was meint ihr?
Räumungsschutz und Beschwerde nach Zurückweisung
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