mercredi 2 novembre 2016

Sicherungshypothek für falschen Gläubiger

Guten Morgen,

es gibt da folgendes Problem. Leider bin ich bei der Problemlösung bisher nicht so richtig fündig geworden, vielleicht hat jemand von euch eine Idee.

1. Es gab einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek, es musste zwischenverfügt werden, da die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke fehlte

2. Es kam ein neuer Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek, Antragsteller und Gläubiger gem. Antrag sollte eine RA Partnerschaftsgesellschaft sein, Titel war jedoch zwei notarielle Kostenrechnungen der Notare A und B. Die Sicherungshypotheken wurde eingetragen. Es erfolgte eine Verteilung (der Gesamtsumme) auf beide Grundstücke.

3. Die Eintragung ist "falsch". Gläubiger hätten jeweils der Notar A bzw. B aufgrund ihrer Kostenrechnung sein müssen.

4. Zwischenzeitlich ist die Zwischenverfügung zu 1. behoben. (Eintragung noch offen)

5. Die Notare haben zwei neue Anträge auf jeweils Sicherungshypotheken zu den Gunsten von A bzw. B als Berichtigung eingereicht.

Meine Frage was nun, wir sind hier im Kollegenkreis schon heftig am Nachdenken und Diskutieren.

Eintragung eines Amtswiderspruchs bzgl. der bereits eingetragenen Sicherungshypotheken? Was dann? Können dann die "neu" beantragten Sicherungshypotheken überhaupt eingetragen werden? Absicherung im Grundbuch für die Titel besteht dann ja dennoch immer noch? Welche Wirkung hat der Amtswiderspruch, außer das nicht gut gläubig erworben werden kann? Würde in der Zwangsversteigerung eine Zuteilung erfolgen können?

Eine Löschung von Amts wegen nach Anhörung klingt irgendwie nach der saubereren Lösung? Aber das Recht hat ja keinen unzulässigen Inhalt?

Die Sicherungshypothek zu 1. geht dann im Rang aber vor, oder?

Wir sind etwas ratlos. Schon mal jemand so etwas gehabt und weis Rettung?


Sicherungshypothek für falschen Gläubiger

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire