mercredi 2 novembre 2016

Bescheinigung Bestandskraft bei Genehmigung durch Landkreis?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ein vom Landkreis nach 11b VermG bestellter Vertreter verkauft ein Grundstück. Es wird Eigentumsumschreibung beantragt und die Genehmigung des Landkreises nach 1821 BGB vorgelegt. Diese weist jedoch eine Rechtsmittelbelehrung auf. Benötige ich jetzt eine Bescheinigung über die Bestandskraft? Bei betreuungsgerichtlichen und familiengerichtlichen Genehmigung wird ja auch der Nachweis der Rechtkraft gefordert. Und was mache ich mit Genehmigungen, bei denen keine solche Rechtsmittelbelehrung (was bislang die Regel war) erfolgt ist ?


Bescheinigung Bestandskraft bei Genehmigung durch Landkreis?

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