Hallo, ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch.
In meiner Strafsache war ein Pflichtverteidiger bestellt, mit Beschluss des Landgerichts Gera wurde die Bestellung des Rechtsanwaltes als notwendiger Verteidiger des Angeklagten zurückgenommen, da der Angeklagte einen anderen Anwalt als Wahlverteidiger beauftragt hat.
Der ehemalige Pflichtverteidiger beantragt jetzt die Festsetzung und Auszahlung seiner Vergütung aus der Staatskasse. Kann ich die Auszahlung an ihn vornehmen auch wenn das Verfahren noch läuft?
Danke schon mal!!
In meiner Strafsache war ein Pflichtverteidiger bestellt, mit Beschluss des Landgerichts Gera wurde die Bestellung des Rechtsanwaltes als notwendiger Verteidiger des Angeklagten zurückgenommen, da der Angeklagte einen anderen Anwalt als Wahlverteidiger beauftragt hat.
Der ehemalige Pflichtverteidiger beantragt jetzt die Festsetzung und Auszahlung seiner Vergütung aus der Staatskasse. Kann ich die Auszahlung an ihn vornehmen auch wenn das Verfahren noch läuft?
Danke schon mal!!
Vergütung des gerichtlich bestellten Verteidigers
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