In meiner Akte ist folgender Sachverhalt:
Zunächst gab es einen Gesellschafter (A hatte Anteil 1 und 2).
Nun ist A verstorben und beerbt worden von B, C und D.
Das bedeutet doch nun, dass ich eine neue Gesellschafterliste benötige - unterschrieben von dem Geschäftsführer -, in der als neue Gesellschafterin die Erbengemeinschaft aufgeführt ist.
Nun gibt es einen Gesellschafterbeschluss, in dem die Euroumstellung des Stammkapitals beschlossen wurde sowie die Erhöhung um einige Euro, so dass eine glatte Summe beim Stammkapital steht. In derselben Urkunde wurde aber noch beschlossen, dass die Erben C und D ihre Anteile auf B übertragen und nun nur noch B der Gesellschafter ist.
Meine Frage ist nun:
Benötige ich hierfür 2 Gesellschafterlisten (1 x Erbengemeinschaft mit erhöhtem Betrag und 1 x nur C Gesellschafter) oder reicht eine Liste aus, in der die Erbengemeinschaft erfasst ist, aber direkt gestrichen und als aktueller Gesellschafter nun C aufgeführt ist?
Außerdem wollte ich mal wissen, wie ihr das mit dem Erbnachweis handhabt:
Meine Kollegin sagte mir, dass ich keinen Erbnachweis benötige, sondern es ausreichend ist, wenn ich eine vom Geschäftsführer unterschriebene neue Liste der Gesellschafter eingereicht bekomme. Sie konnte mir nicht mehr sagen, woraus sich das ergibt und darum interessiert mich, ob ihr das auch so handhabt und wenn ja, woraus sich das ergibt?
Danke schon einmal im Voraus.
Gruß
Zunächst gab es einen Gesellschafter (A hatte Anteil 1 und 2).
Nun ist A verstorben und beerbt worden von B, C und D.
Das bedeutet doch nun, dass ich eine neue Gesellschafterliste benötige - unterschrieben von dem Geschäftsführer -, in der als neue Gesellschafterin die Erbengemeinschaft aufgeführt ist.
Nun gibt es einen Gesellschafterbeschluss, in dem die Euroumstellung des Stammkapitals beschlossen wurde sowie die Erhöhung um einige Euro, so dass eine glatte Summe beim Stammkapital steht. In derselben Urkunde wurde aber noch beschlossen, dass die Erben C und D ihre Anteile auf B übertragen und nun nur noch B der Gesellschafter ist.
Meine Frage ist nun:
Benötige ich hierfür 2 Gesellschafterlisten (1 x Erbengemeinschaft mit erhöhtem Betrag und 1 x nur C Gesellschafter) oder reicht eine Liste aus, in der die Erbengemeinschaft erfasst ist, aber direkt gestrichen und als aktueller Gesellschafter nun C aufgeführt ist?
Außerdem wollte ich mal wissen, wie ihr das mit dem Erbnachweis handhabt:
Meine Kollegin sagte mir, dass ich keinen Erbnachweis benötige, sondern es ausreichend ist, wenn ich eine vom Geschäftsführer unterschriebene neue Liste der Gesellschafter eingereicht bekomme. Sie konnte mir nicht mehr sagen, woraus sich das ergibt und darum interessiert mich, ob ihr das auch so handhabt und wenn ja, woraus sich das ergibt?
Danke schon einmal im Voraus.
Gruß
§ 40 GmbHG
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