Hallo, hier kam die Diskussion auf, ob eine abweichende inländische Geschäftsanschrift einer ausländischen Zweigniederlassung als Sitzverlegung zu werten ist oder von der Möglichkeit der Abweichung von inländischer GA und Sitz umfasst ist (HRB). Bin für jede Meinung dankbar ;).
inländische GA eines ausländischen Unternehmens
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