Ich habe hier einen Antrag auf Aufhebung der Pfändung gem. § 765a ZPO. Die Schuldnerin macht geltend, dass sie nur Grundsicherung und Sozialleistungen/Pflegegeld wegen Schwerbehinderung Stufe II bezieht. Fällt das unter besondere Härte und Sittenwidrigkeit? Ich hätte hier eher einen Fall des 850l ZPO gesehen, womit der 765a ZPO ja hinfällig wäre. Hat jemand damit Erfahrung?
Aufhebung Pfändung
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