lundi 19 décembre 2016

Vorerbe als Testamentsvollstrecker, nachdem diverse andere das Amt abgelehnt haben

Ich habe jetzt in der Vertretung folgende Akte:

Ein Vater hat in einem notariellen Testament angeordnet, dass sein Sohn Vorerbe sein soll und im Falle seine Todes dessen Kinder Nacherben. Zugleich hat er ohne Benennung einer Person Testamentsvollstreckung angeordnet, jedoch befristet bis 6 Monate nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens des Sohnes und erteilter Restschuldbefreiung .... also die übliche Anordnung, wenn man den Nachlass vor dem Zugriff persönlicher Gläubiger des Erben schützen will. Das ist wohl der Hauptgrund für die Beschränkungen mit Vor- und Nacherbfolge bzw. TV. Der TV hat die Aufgabe, Vermächtnisse zu erfüllen und den Nachlass zu verwalten, Erträge an den Sohn (VE) herauszugeben, soweit sie nicht dem Zugriff seiner Gläubiger unterliegen ..... Der TV ist von allen Verpflichtungen befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere von den Beschränkungen nach § 181 BGB. Der TV hat jedoch jährlich Rechnung zu legen (§ 22 II BGB). Zudem wurde auch für die Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, der TV habe die Aufgabe, die Rechte der Nacherben auszuüben und deren Pflichten zu erfüllen.

Der Nachlass selbst besteht auch nur aus einem Grundstück, dem massiv Schulden gegenüberstehen. Der Erblasser hat auch ein Vermächtnis zugunsten des Sohnes angeordnet in Form eines Wohnrechtes an diesem Grundstück.

Das Nachlassgericht hat nun schon diverse Anwaltskanzleien angeschrieben, ob evtl. Bereitschaft besteht, das Amt zu übernehmen. Allerdings haben alle abgelehnt mit der Begründung, es stünden keinerlei liquide Mittel zur Verfügung, wobei auch der Bezirksrevisor zu verstehen gegeben hat, dass eine Zahlung der Vergütung des Testamentsvollstreckers aus der Staatskasse nicht in Betracht kommt.

Nunmehr hat sich der Sohn (Vorerbe) selbst angeboten, das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Grundsätzlich erscheint das wohl auch denkbar. Bestehen hiergegen Bedenken?
Für die Dauertestamentsvollstreckung für die Nacherben käme ggf. wohl die Mutter der Kinder des Vorerben in Betracht, die aber noch ermittelt werden muss, ebenso wie die Kinder selbst (Ersatznacherbin soll die Lebensgefährtin des Erblassers sein). Aber an diese TV hat die bearbeitende Rechtspflegerin bislang noch gar nicht gedacht.


Vorerbe als Testamentsvollstrecker, nachdem diverse andere das Amt abgelehnt haben

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire