Hallo,
folgender Fall
gegen Bekl. zu 1) und 2) wurde MB in Höhe von 20.000 erlassen. Es folgt Widerspruch. Daraufhin weren 12.000,00 EUR für erledigt erklärt und bezüglich der verbleibenden 8.000 EUR die KLage gegen die Bekl. zu 3) - haftend als GS mit den Bekl. zu 1) und zu 2) erweitert.
Jetzt mein Problem: wie berechne ich die VG?
Laut Gerold/Schmidt (RVG 22. Aufl. Rn 234 zu Nr. 1008 VV-RVG): 1,3 aus 20.000 EUR + 0,3 Erhöhung aus 12.000,00 EUR + 0,6 Erhöhung aus 8.000 EUR = 1450,00 EUR.
Die Beklagte hat beantragt: 1,3 VG + 0,6 Erhöhung alles aus 20.000 EUR = 1429,80 EUR.
ok, der beantragte Wert ist geringer, aber was ist jetzt richtig, da die Kostenquote aufwendig ist und ich die Kosten, die auf die einzelnen Beklagten entfallen, berechnen muss.
folgender Fall
gegen Bekl. zu 1) und 2) wurde MB in Höhe von 20.000 erlassen. Es folgt Widerspruch. Daraufhin weren 12.000,00 EUR für erledigt erklärt und bezüglich der verbleibenden 8.000 EUR die KLage gegen die Bekl. zu 3) - haftend als GS mit den Bekl. zu 1) und zu 2) erweitert.
Jetzt mein Problem: wie berechne ich die VG?
Laut Gerold/Schmidt (RVG 22. Aufl. Rn 234 zu Nr. 1008 VV-RVG): 1,3 aus 20.000 EUR + 0,3 Erhöhung aus 12.000,00 EUR + 0,6 Erhöhung aus 8.000 EUR = 1450,00 EUR.
Die Beklagte hat beantragt: 1,3 VG + 0,6 Erhöhung alles aus 20.000 EUR = 1429,80 EUR.
ok, der beantragte Wert ist geringer, aber was ist jetzt richtig, da die Kostenquote aufwendig ist und ich die Kosten, die auf die einzelnen Beklagten entfallen, berechnen muss.
Gebührenerhöhung wie berechnen?
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