lundi 5 décembre 2016

Rechtsbehelf nach Aufforderung zur Zahlung von Ordnungsgeld

Folgender Sachverhalt:

Gegen den vom Sozialgericht herangezogenen Sachverständigen wird Ordnungsgeld verhängt. Gegen den an ihn zugestellten Beschluss wird kein Rechtsbehelf eingelegt. Nach 6 Wochen nach der Zustellung erstellt die Kostenbeamtin gemäß § 1 Abs. 1 Nr 3 JBeitrO, §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 2 Nr. 2, 3, 4, 5 EBAO eine Kostenrechnung zur Einforderung des Ordnungsgeldes nebst Auslagen. Dagegen wehrt sich nun der SV und legt Rechtsbehelf ein ohne diesen weiter zu begründen.

Meine Frage ist jetzt, was ist das für ein Rechtsbehelf? Eine Idee wäre jetzt, da es ja wie ein Kostenansatz ist, dass Erinnerung gemäß § 66 GKG entsprechend gegen die Kostensrechnung darstellt und der "Vollstreckungsleiter" die Sache zur Entscheidung bekommt. Die andere, es stellt gar keinen Rechtsbehelf gegen die Einforderung dar und es ist die Vollstreckung des Ordnungsgeldes durch den Vollstreckungsleiter angezeigt gegen die sich anschließend der SV nach den Vorschriften der ZPO zur Vollstreckung wehren kann.:gruebel:


Rechtsbehelf nach Aufforderung zur Zahlung von Ordnungsgeld

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