Hallo allerseits!
Im vorliegenden Fall (er gab bereits vor Vorgängerverfahren, in dem es nicht zum Zuschlag gekommen ist) habe ich das Gutachten zur Stellungnahme übersandt. Der Schuldner schrieb mir nun daraufhin, dass er die Veröffentlichung der Fotos des Hauses im Gutachten nicht erlaubt und die Verwendung von Auszügen aus dem Gutachten aus der vorangegangenen Verfahren untersagt (der Gutachter hatte Außenfotos / Beschreibungen aus dem alten Gutachten verwendet, da er nicht ins Haus gelassen wurde).
Kann der Schuldner das untersagen? :gruebel:
Im vorliegenden Fall (er gab bereits vor Vorgängerverfahren, in dem es nicht zum Zuschlag gekommen ist) habe ich das Gutachten zur Stellungnahme übersandt. Der Schuldner schrieb mir nun daraufhin, dass er die Veröffentlichung der Fotos des Hauses im Gutachten nicht erlaubt und die Verwendung von Auszügen aus dem Gutachten aus der vorangegangenen Verfahren untersagt (der Gutachter hatte Außenfotos / Beschreibungen aus dem alten Gutachten verwendet, da er nicht ins Haus gelassen wurde).
Kann der Schuldner das untersagen? :gruebel:
Einwendungen gegen Gutachten bzw. Veröffentlichung der Fotos
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